JudikaturJustizRS0114525

RS0114525 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. September 2001

Wurde in einem Urteil des EGMR (vom 8. Feber 2000, Beschwerde-Nr. 25878/94, im Fall Michael C gegen Österreich) eine Konventionsverletzung durch eine Berufungsentscheidung des OGH (§ 296 Abs 3 StPO) festgestellt, so hebt der gemäß § 363a Abs 2 StPO zur Erneuerung des Verfahrens angerufene OGH seine eigene Entscheidung auf und erkennt in der Sache selbst neuerlich über die Berufung.

Entscheidungen
2