JudikaturJustizRS0114487

RS0114487 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2024

Aus den Worten "nach Erschöpfung des Instanzenzuges" in § 1 Abs 1 GRBG stellt sich die Frage, ob neben einer funktionellen auch eine inhaltliche Subsidiarität der Grundrechtsbeschwerde gegenüber einer ordentlichen Beschwerde zu beachten ist.

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