JudikaturJustizRS0114476

RS0114476 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2020

Den organschaftlichen Vertreter einer juristischen Person wird in § 69 Abs 3 und 4 KO eine selbständige verfahrensrechtliche Stellung zugebilligt, sodass sie im Konkurseröffnungsverfahren zur Anfechtung auch im eigenen Namen legitimiert sind; diese Legitimation erlischt mit wirksamer Abberufung.

Entscheidungen
3