Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Rechtssache wird zu neuerlicher Entscheidung an das Rekursgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens werden gegenseitig aufgehoben. …
Text Begründung: Die Kläger sind zu je 1/3 grundbücherliche Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Auf Grund des Vertrages vom 24. 9. 1994 erwarb die beklagte Partei von Ing. Harald K***** Eigentum am restlichen Drittel dieser Liegenschaft. Die beklagte Partei und Ing. Harald K***** un…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist schon deshalb zulässig, weil der Wahrnehmung einer Nichtigkeit erhebliche Bedeutung zukommt (Kodek in Rechberger2 § 502 ZPO Rz 4 mwN); er ist im Sinne des Aufhebungsantrages auch berechtigt. Zutreffend macht die Rechtsmittelwerberin geltend, dass ihre Entbindung von der Klage…