Spruch Der Revision der klagenden Parteien wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben; die Rechtssache wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. …
Text Begründung: Die Kläger sind aufgrund eines Kaufvertrages vom 16. 5. 1997 je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaften GST 497/5 und 503 EZ 72 63307 GB V*****, zu deren Lasten (jedenfalls) eine außerbücherliche Wege- und Fahrservitut im Rahmen landwirtschaftlicher Nutzungen zugunsten der jeweiligen E…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und im Sinne des hilfsweise gestellten Aufhebungsantrages auch berechtigt. Die Kläger machen mit der gegenständlichen Klage die beklagten Parteien nur als Erben nach Anton P***** "für dessen klagsgegenständliches Verhalten" haftbar (Abs 5 der Klage ON 1). Nach den hiezu maß…