JudikaturJustizRS0114309

RS0114309 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2023

Der Delegierungsantrag kann nicht auf Ablehnungsgründe, das Vorliegen von ungünstigen oder unrichtigen Entscheidungen oder auf Verfahrensverstöße des bisher zuständigen Gerichtes gestützt werden.

Entscheidungen
55