JudikaturJustizRS0114280

RS0114280 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. November 2009

Wenn gegen nur einen Miteigentümer als Störer wegen Beeinträchtigung des Eigentumsrechts mit schlichter Unterlassungsklage vorgegangen wird, liegt kein Fall notwendiger Streitgenossenschaft vor; die Passivlegitimation des Störers ist zu bejahen.

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