Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.116,62 EUR (darin enthalten 352,77 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Verwertungsgesellschaft, deren Aufgabe es ist, die Rechte und Ansprüche ihrer Bezugsberechtigten, das sind in- und ausländische Rundfunkunternehmer, wahrzunehmen. Die Beklagte betreibt ein Hotel mit knapp über 100 Hotelzimmern, in denen Fernsehapparate aufg…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil zum Leistungsschutzrecht des Rundfunkunternehmers auf Weitersenden nach § 76a iVm § 17 UrhG eine Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof geboten ist. Die Revision ist aber nicht berechtigt. 1. Die Klägerin steht in der Revision auf dem Standpunkt, dass Hotelzimme…