RS0114151 – OGH Rechtssatz
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Zu den von § 114 Abs 7 AktG erfassten Bedingungen der Ausübung gehören Bestimmungen über die Hinterlegung, die Anmeldung oder die Einreichung eines Nummernverzeichnisses, über die Anschaffung einer Eintrittskarte oder über die Hinterlegung der Aktien während eines bestimmten Zeitraumes vor der Hauptversammlung.