Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und dem Berufungsgericht die neuerliche Entscheidung über die Berufung unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Kosten des Berufungsverfahrens.…
Text Begründung: Mit der am 12. 4. 2000 zu Protokoll gegebenen Klage begehrte der Kläger die Scheidung seiner mit der Beklagten am 2. 2. 2000 geschlossenen Ehe aus gleichteiligem Verschulden. Es seien unüberwindbare Differenzen vorhanden, die eine Weiterführung der Ehe unmöglich machten. Es bestehe auc…
Rechtliche Beurteilung Der gegen die Zurückweisung der Berufung erhobene Rekurs des Klägers ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig. Er ist auch berechtigt. Gemäß §§ 483a Abs 1, 483 Abs 3 letzter Satz ZPO kann der Kläger in Ehesachen (§ 49 Abs 2 Z 2b JN) die Klage, soweit sie Gegenstand des Berufungsverfahrens ist, auch …