RS0114090 – OGH Rechtssatz
RS0114090 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein Werbeagenturvertrag, ein gesetzlich nicht geregelter Vertragstyp, enthält Elemente eines Werkvertrages und eines Dienstvertrages (§ 1151 ABGB) aber auch eines Bevollmächtigungsvertrages (§ 1002 ABGB), insoweit es die Werbeagentur übernommen hat, als Vertreterin des Auftragsgebers für diesen Rechtshandlungen vorzunehmen (Geschäftsbesorgung).