Spruch Das Urteil des Bezirksgerichtes Hernals vom 23. September 1999, GZ 10 U 223/98i 22, verletzt das Gesetz in der Bestimmung des § 447 zweiter Satz (§ 293 Abs 3) StPO. Dieses Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, wird in seinem Strafausspruch aufgehoben und dem Erstgericht die neue Verhandl…
Text Gründe : Mit Urteil des Bezirksgerichtes Hernals vom 21. Juli 1998, GZ 10 U 223/98i 6, wurde Tomas C***** des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 30 S, im Fall der Uneinbringlichkeit zu 35 Tagen Ersat…
Rechtliche Beurteilung Auch im bezirksgerichtlichen Verfahren gilt nämlich gemäß § 447 zweiter Satz (§ 293 Abs 3) StPO das Verschlimmerungsverbot im zweiten Rechtsgang. Daher durfte über den Angeklagten im erneuerten Verfahren keine strengere als die im aufgehobenen Urteil ausgesprochene Strafe verhängt werden. Die dur…