Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden wie folgt abgeändert: "Auf Grund der von den Rechtsanwälten Frieders, Tassul Partner namens der klagenden Partei ausgestellten Zustimmungserklärung vom 9. Jänner 2001 wird die Löschung der unter C-LNR 31 lit a der EZ …
Text Begründung: Die gegenständliche Klagsanmerkung beruht auf § 13c Abs 4 WEG. Sie wurde von der klagenden Partei beim Prozessgericht zur Sicherung der eingeklagten Beitragsforderungen erwirkt, soweit sie ab dem 1. 9. 1999 fällig geworden sind. Die Beklagte war im Zeitpunkt der Klagseinbringung (19. …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt. Die durch die WRN 1999 neu geschaffenen Gesetzesbestimmungen zur Sicherung von Beitragsforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft (und anderer privilegierter Forderungen) durch ein gesetzliches Vorzugspfandrecht (§ 13c Abs 3 bis 5 WEG idF des Ar…