Spruch Die Durchführung des Gerichtstages am 29. Mai 2000 zur öffentlichen Verhandlung über die Berufung des Angeklagten Wilhelm E***** ohne Beiziehung eines Verteidigers verletzt §§ 41 Abs 1 Z 4, 286 Abs 4 StPO. Das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgericht vom 29. Mai 2000, AZ 10…
Text Gründe : Mit Urteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis als Schöffengericht vom 27. Jänner 2000, GZ 7 Vr 322/99 16, wurde der Angeklagte Wilhelm E***** - abweichend von der auch wegen Verbrechens des versuchten Raubes wider ihn erhobenen Anklage laut Punkt 2. der ON 8 - der Vergehen der K…
Rechtliche Beurteilung Die Durchführung eines Gerichtstages zur öffentlichen Verhandlung über die Berufung des zu diesem Zeitpunkt nicht (mehr) durch einen Verteidiger vertretenen Angeklagten verletzt - wie der Generalprokurator in der dagegen gemäß § 33 Abs 2 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Geset…