Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichtes ist die N***** GmbH Co KG (im folgenden nur Gesellschaft) mit dem Sitz in Perg eingetragen. Komplementärin ist die - gleichfalls im Firmenbuch des Erstgerichtes eingetragene - N***** GmbH, Kommanditist ist Alois N*****. Gesellschafter der Komplementärin…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs des Geschäftsführers Franz W*****, der angesichts der Höhe der verhängten Zwangsstrafe nur die Frage der Entscheidungskompetenz des Rechtspflegers (erstmals) releviert, ist entgegen der zweitinstanzlichen Auffassung zulässig, aber nicht berechtigt. Nach herrsch…