Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei an EUR 286,19 (darin enthalten EUR 47,70 Umsatzsteuer) an Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die erstbeklagte Partei ist darüber hinaus schuldig, der klagen…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagten übernahmen 1995 zu einem "Anerkennungspreis" von S 1,- jeweils eine einer Beteiligung von je 25 % entsprechende Stammeinlage von S 500.000 an der im Textilgroßhandel tätigen L***** Handels GmbH; der Erstbeklagte wurde deren alleiniger Geschäftsführer. Die Aufteilu…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich die Beklagten hier nicht darauf berufen können, dass ihre Wechselverbindlichkeit bereits (durch Zahlungen der Ehegatten L*****) er…