JudikaturJustizRS0113882

RS0113882 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Juli 2019

Wird der Kreditgeber selbst aktiv, um die Einbeziehung der Interzedentin in das Schuldverhältnis zu erreichen, so weist dies prima facie darauf hin, dass er die Einbringung der Forderung beim Hauptschuldner als nicht gesichert ansah.

Entscheidungen
17