Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei die mit 3.420,30 EUR (darin 370,05 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortungen binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die klagende Partei erwarb mit insolvenzgerichtlich genehmigtem Kaufvertrag im Insolvenzverfahren über das Vermögen der zweitbeklagten Partei deren Wiener Produktionsunternehmen N*****, einschließlich sämtlicher (auch eingetragener) Marken, Schutzrechte und Domainrechte sowie des good wi…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Parteien ist ungeachtet des – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden –berufungsgerichtlichen Zulassungsausspruchs aus Mangel an erheblichen Rechtsfragen iSv § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig . 1. Die rechtswirksame Gestattung des Namensgebrauchs durch den Berechtigten schli…