Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidung des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit insgesamt S 299.426,50 (darin enthalten S 14.797,75 Umsatzsteuer und S 210.640,-…
Text Entscheidungsgründe: Roland S***** hatte bei der beklagten Partei zu Polizze Nr ***** im Jahre 1975 eine Einzel-Unfallversicherung für Berufs- und Freizeitunfälle abgeschlossen, die hinsichtlich Versicherungssummen und Laufzeit mehrmals abgeändert wurde. Zuletzt wurden in den Jahren 1990 und 1994 …
Rechtliche Beurteilung Vorweg sei kurz auf die Frage eingegangen, welche Versicherungsbedingungen - die AUVB 1965 oder die AUVB 1988 - dem gegenständlichen Rechtsfall zugrunde zu legen sind. Das Berufungsgericht meint, hiefür sei entscheidend, dass in dem 1990 ausgestellten Versicherungsschein, ungeachtet des Umstandes, …