JudikaturJustizRS0113808

RS0113808 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Oktober 2004

Submissionsbetrug. Bei Bieterabsprachen zwecks Ausschaltung des Wettbewerbs wird der Auftraggeber darüber getäuscht, dass die angebotenen Preise im freien Wettbewerb redlich kalkuliert wurden, wodurch er zum Vorteil des scheinbaren Billigstbieters einen Schaden in der Höhe der Differenz zwischen dem bei intaktem Wettbewerb zu erzielenden Preis und dem verabredeten (höheren) "Billigstgebot" erleidet. Solche Bieterabsprachen sind als Betrug zu beurteilen.

Entscheidungen
3