JudikaturJustizRS0113777

RS0113777 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juni 2017

Die Wahrnehmbarkeit äußerer Anzeichen für das Bestehen einer allfälligen Gasleitungsdienstbarkeit und - damit zusammenhängend - die Frage nach einer allfälligen Erkundigungspflicht des Käufers einer Liegenschaft, dem deren Lastenfreiheit zugesichert wurde, können nur nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden.

Entscheidungen
6