Spruch Der außerordentlichen Revision wird teilweise Folge gegeben. Das Berufungsurteil zum Hauptbegehren wird dahin abgeändert, dass das klageabweisende Ersturteil wiederhergestellt wird. Das Ersturteil zum Eventualbegehren wird dahin abgeändert, dass es zu lauten hat: „Es wird zwischen dem Kläger und de…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der EZ *, bestehend aus dem Grundstück * (in Hinkunft: GSt K ). Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *, bestehend aus dem Grundstück * (in Hinkunft: GSt B ), die östlich an das GSt K angrenzt. Westlich des GSt K befindet sich die EZ *, b…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und zum Teil berechtigt , weil die der Stattgebung des Hauptbegehrens zugrundeliegende Rechtsansicht des Berufungsgerichts – ungeachtet der Abhängigkeit von Umständen des Einzelfalls – unhaltbar ist und deshalb aus Gründen der Rechtssicherheit einer Korrektur bedarf. 1. Da…