Spruch Der Antrag der klagenden Partei auf Delegierung der Rechtssache an das Bezirksgericht Oberpullendorf wird abgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 280,54 EUR (darin enthalten 46,76 EUR USt) bestimmten Kosten der Äußerung zum Delegierungsantrag zu ers…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt Schadenersatz als Folge einer – ihrer Ansicht nach vom Beklagten verschuldeten – Absage eines Konzerts. Sie beantragte die Delegierung an das Bezirksgericht Leoben, in eventu an das Bezirksgericht Oberpullendorf. Den Eventualantrag begründet sie mit dem geplanten Ver…
Rechtliche Beurteilung Der Delegierungsantrag ist nicht berechtigt. 1. Gemäß § 31 Abs 1 JN kann aus Gründen der Zweckmäßigkeit auf Antrag einer Partei anstelle des zuständigen Gerichts ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Eine Delegierung soll allerdings nur den Ausnahmefa…