JudikaturJustizRS0113776

RS0113776 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 2022

Bei einer eindeutig für eine Zweckmäßigkeit der Delegation sprechenden Ausgangslage erscheint es nicht nötig, eine Äußerung des an sich zuständigen und von der klagenden Partei auch angerufenen Gerichts einzuholen.

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