Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden mit der Maßgabe bestätigt, dass sie insgesamt lauten: "1. Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger die Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab dem 1. 12. 2000 weiter zu gewähren, besteht dem Grund…
Text Entscheidungsgründe: Der am 29. 10. 1956 geborene Kläger hat eine Maurerlehre abgeschlossen und war von 1972 bis 1998 ausschließlich in diesem Beruf tätig. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid vom 24. 5. 2000 sprach die beklagte Partei aus, der Anspruch des Klägers auf Invaliditätspension we…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Revisionswerberin macht zusammengefasst geltend, die Auffassung des Berufungsgerichts, der Einwand der möglichen Rehabilitation sei verspätet erhoben worden, sei verfehlt. Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation seien bereits während des Verwaltungsverfahrens …