JudikaturJustizRS0113670

RS0113670 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2007

Kommt der Versicherungsträger zu dem Ergebnis, dass er Rehabilitationsmaßnahmen gewährt, hat er über das Vorliegen der Invalidität zu entscheiden und gleichzeitig auszusprechen, dass die Invaliditätspension wegen Gewährung von Maßnahmen der Rehabilitation vorläufig nicht anfällt.

Entscheidungen
4