Spruch Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 768,24 EUR (darin 128,04 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 31. Jänner 2012, einem beiderseitigen Unternehmergeschäft, erwarb der Kläger, ein Baumeister, von der beklagten GmbH eine Liegenschaft mit einem zur Gänze vermieteten Haus, in dem 31 Kleinwohnungen bestehen. Als Kaufpreis wurde in dem von einem Notar verfasst…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. In ihrer Revision stellt die beklagte Partei in den Vordergrund, dass Vereinbarungen, die eine längere als dreißigtägige Zahlungsfrist gewähren oder den Zinsenlauf nicht mit Ablauf der Zahlungsfris…