RS0113566 – OGH Rechtssatz
RS0113566 – OGH Rechtssatz
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Bei einer Weigerung des Krankenhausträgers, der Erbansprecherin in die Krankengeschichte des Erblassers Einsicht zu gewähren, müsste sie den Krankenhausträger gerichtlich belangen. In einem solchen Zivilprozess ist bei der Beurteilung des Einsichtsrechts vor einer Interessenabwägung ihre Legitimation zu prüfen.