Spruch Durch den Vorgang, dass die Rechtsmittelschrift der Staatsanwaltschaft gegen den Gebührenbestimmungsbeschluss vom 20. Mai 1999 (ON 12a) dem Verurteilten und dem Sachverständigen nicht zur Beschwerdebeantwortung zugestellt wurde, ist das Gesetz in der Bestimmung des § 41 Abs 1 zweiter Satz GebA…
Text Gründe : Mit Beschluss des Einzelrichters vom 20. Mai 1999 (ON 12a) wurden die Gebühren des Buchsachverständigen Dr. Franz K***** mit der Begründung, dass sie "den im Rahmen des gerichtlichen Auftrags erbrachten Leistungen und den Ansätzen des GebAG 1975 idgF" entsprechen, auf Basis der Gebühr…
Rechtliche Beurteilung Wie der Generalprokurator in seiner zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zunächst zutreffend ausführt, wurde durch das vom Einzelrichter zu vertretende Unterbleiben der in § 41 Abs 1 zweiter Satz GebAG normierten Zustellung der Beschwerdeausführung der Staatsanwaltschaft an d…