JudikaturJustizRS0113528

RS0113528 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2007

Für die Qualifizierung eines Darlehens als Eigenkapital ersetzend genügt es, dass der Gesellschafter den Eigenkapitalcharakter der Zuwendung kennen musste; hat er sich über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung nicht hinreichend informiert, soll dies nicht zu Lasten der Gesellschaft gehen. Eine Mindestbeteiligung des Gesellschafters ist für die Qualifikation einer Leistung des Gesellschafters als Eigenkapitalersatz nicht erforderlich.

Entscheidungen
7