Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung lautet: „Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei 4.502,13 EUR brutto samt Anhang zu bezahlen, wird abgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagt…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Klägerin war bei der Beklagten, einer Ärztin, vom 8. 6. 2020 bis 15. 5. 2021 als Angestellte beschäftigt. [2] Bereits am 23. 3. 2020 war aufgrund eines Antrags der Klägerin durch Bescheid des Sozialministeriumservice nach § 40 BBG festgestellt worden, dass bei ihr ei…
Rechtliche Beurteilung [13] Die Revision ist auch berechtigt. [14] 1. Die Beklagte macht in ihrer Rechtsrüge geltend, das Berufungsgericht habe es verabsäumt, sich mit den Tatbeständen des § 14 Abs 1 BEinstG näher auseinanderzusetzen, sondern sei ohne inhaltliche Begründung zum Ergebnis gelangt, dass die Ausstellung e…