RS0113435 – OGH Rechtssatz
RS0113435 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Werden zwei Wohnungseigentumseinheiten eines Verpflichteten versteigert, denen Miteigentumsanteile an ein und derselben Liegenschaft zugrunde liegen, so kann durch deren Zuschlag an verschiedene Ersteher nicht ein Austausch jener Räumlichkeiten stattfinden, auf die sich das jeweils ausschließliche dingliche Nutzungsrecht des Wohnungseigentümers einer bestimmten Einheit bezieht.