JudikaturJustizRS0113330

RS0113330 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2002

Die Trennung der Ansprüche eines Arbeitnehmers aus einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis in einen Anteil, in dem er als Gesellschafter durch Stehenlassen seiner Entgeltforderungen ein eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen an die insolvente Arbeitgeberin gewährte, und in einen Teil, in dem er als Arbeitnehmer unter Zugrundelegung eines einem "Fremdvergleich" standhaltenden Verhaltens seinen fingierten Austritt erklärt hätte, ist aus insolvenzrechtlicher Sicht nicht möglich.

Entscheidungen
7