RS0113307 – OGH Rechtssatz
RS0113307 – OGH Rechtssatz
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Tritt erst im Zuge des Verfahrens einer wegen § 529 Abs 1 Z 2 ZPO erhobenen Nichtigkeitsklage die Prozessvoraussetzung der formellen Rechtskraft ein, bevor der Mangel noch zur Zurückweisung der Nichtigkeitsklage geführt hat, dann ist wegen des Wegfalls des Prozesshindernisses vor Schluss der Verhandlung erster Instanz über die Nichtigkeitsklage meritorisch zu entscheiden.