Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die betreibende Partei hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die betreibende Partei führt zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 199.753,04 sA gegen den Verpflichteten Fahrnisexekution. Die Pfändung wurde am 23. 4. 1998 nicht vollzogen, weil die Eingangstür versperrt war; der weitere Pfändungsversuch am 28. 4. 1998 blieb ebenfa…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 253a Satz 1 EO hat der Verpflichtete am Vollzugsort dem Vollstreckungsorgan ein Vermögensverzeichnis, dessen nähere Regelung § 47 Abs 2 EO enthält, vorzulegen und es zu unterfertigen, wenn der Vollzug der Fahrnisexekution ua deshalb erfolglos geblieben ist, weil beim Verpflichteten keine Sa…