Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den Beklagten Parteien die mit 19.305 S bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin 3.217,50 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Zur Sicherung seines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs begehrt der klagende Verein, den Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, die bewilligungspflichtige Übernahme, Ablagerung und Zwischenlagerung von Abfällen, insbesondere von Plastikabfällen, Spuckstoffen und ähnlic…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss erhobene außerordentliche Revisionsrekurs des Klägers ist zulässig, weil die Ausführungen des Rekursgerichts im Widerspruch zur Verfahrensrechtslage stehen; er ist aber im Ergebnis nicht berechtigt. Mit Recht wendet sich der Kläger gegen die Rechtsansicht des Rekursgeric…