JudikaturJustizRS0113159

RS0113159 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2006

Die Rückabtretung des Geschäftsanteils der Gesellschaft mbH setzt gemäß § 76 Abs 2 GmbHG einen Notariatsakt voraus. Dies gilt sowohl für das Verpflichtungsgeschäft als auch für das Verfügungsgeschäft (SZ 61/153 uva).

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