JudikaturJustizRS0113105

RS0113105 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2019

Domain-Namen, die einen Namen enthalten oder namensmäßig anmuten, haben Kennzeichnungsfunktion und Namensfunktion; sie fallen demnach unter den Schutz des § 43 ABGB.

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