JudikaturJustizRS0112981

RS0112981 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 1999

Die eine Sonderkonstellation regelnde (demzufolge restriktiv zu verstehende) Bestimmung des § 10 Abs 3 RAO stellt - auch unabhängig von § 395 Abs 5 StPO - keine taugliche Rechtsbasis dafür dar, dass auch der Amtsverteidiger nach § 41 Abs 3 StPO sein Wirken von einer entsprechenden Sicherstellung (geschweige denn Honorarvorauszahlung) abhängig machen könnte.