JudikaturJustizRS0112811

RS0112811 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2023

Ein Widerruf der bedingten Strafnachsicht wegen einer nach der Verurteilung verübten strafbaren Handlung bzw eine Probezeitverlängerung aus diesem Grunde setzen jeweils Delinquenz während der Probezeit voraus (§§ 53 Abs 1 und 56 StGB).

Entscheidungen
9