Spruch Den Revisionsrekursen wird nicht Folge gegeben. Der Antragsgegner und der beteiligte Z***** haben der Antragstellerin die mit jeweils 3.655,68 S (darin 609,28 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortungen binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde zunächst mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 10. 3. 1994 nach § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsvergleich vereinbarten die Ehegatten, dass die Stadtwohnung samt Inventar dem Antragsgegner und das Gartenhaus mit dem wesentlichen Inven…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionsrekurse des Antragsgegners und des am Verfahren beteiligten Generalpächters sind zulässig, aber nicht berechtigt. Soweit der Antragsgegner geltend macht, die Vorinstanzen hätten das Kleingartenhaus zu Unrecht als Ehewohnung qualifiziert, es handle sich dabei nur um ein Ferienhaus, wir…