JudikaturJustizRS0112674

RS0112674 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. April 2006

Eine Standardanhebung kommt begrifflich nur bei Wohnungen in Betracht. Die Umwandlung eines Geschäftslokals in eine Wohnung der Ausstattungskategorie A vermag den Belohnungstatbestand des § 46c MRG nicht zu verwirklichen, ohne dass es darauf ankäme, ob vor der Umwidmung in ein Geschäftslokal dieselben Räumlichkeiten als Wohnungen der Ausstattungskategorie D gewidmet gewesen wären.

Entscheidungen
3