JudikaturJustizRS0112671

RS0112671 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2020

Das gesetzliche Vorausvermächtnis des überlebenden Ehegatten an der Ehewohnung ist keine zum Todeszeitpunkt des Erblassers bestehende Belastung der Liegenschaft und daher bei der Inventarserrichtung im Verlassenschaftsverfahren nicht zu schätzen.

Entscheidungen
4