JudikaturJustizRS0112663

RS0112663 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. November 1999

1. In die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Exekutionsführung auf eine Liegenschaft nach § 8 AnfO ist nicht nur die Einbringlichkeit der vollstreckbaren Forderung sondern auch die Einbringlichkeit noch nicht titulierter Forderungen einzubeziehen, die auf der Liegenschaft hypothekarisch sichergestellt sind. 2. Ein Geschenkgeber, der sich im Schenkungsvertrag ein Veräußerungsverbot und Belastungsverbot auf der verschenkten Liegenschaft einräumen ließ, ist im Anfechtungsprozeß als Rechtsnehmer des Anfechtungsgegners passiv klagslegitimiert.