Spruch Beiden Revisionsrekursen wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Mit Bescheid vom 12. Dezember 1986 räumte der Landeshauptmann für Kärnten der Beklagten zum Zwecke des Ausbaus der Südautobahn auf einem im Eigentum der Klägerin stehenden Grundstück die Dienstbarkeit der Duldung der Errichtung, der dauernden Erhaltung und des dauernden Betriebs eines T…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobenen Revisionsrekurse beider Parteien sind nicht berechtigt. Vorweg ist festzuhalten, dass der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil ON 50 entgegen der von der Beklagten vertretenen Ansicht bereits ausführlich und mit Wirksamkeit für das gesamte Verfahren zum Grund des Anspruchs Stel…