JudikaturJustizRS0112623

RS0112623 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2007

Die Präklusivwirkung wegen Verschleppungsabsicht und Verzögerungsabsicht ist auch in dem vom Untersuchungsgrundsatz erfaßten Verfahren über die Nichtigerklärung einer Ehe (§ 23 EheG) anwendbar.

Entscheidungen
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