Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: In der Zulassungsbeschwerde wird vom Zweitbeklagten geltend gemacht, es stellten sich mehrere im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO erhebliche Rechtsfragen. Die betreffenden Ausführungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Eine grundsätzliche Rechtsfrage werde darin erblickt, dass das Berufungs…
Rechtliche Beurteilung Zwar ist der Grundsatz, dass ein vom Berufungsgericht verneinter Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens keinen Revisionsgrund bilde, bei jenen Verfahren, die der Offizialmaxime unterliegen, nicht anzuwenden (RIS-Justiz RS0043112); dies gilt auch für das Ehenichtigkeitsverfahren (4 Ob 238/05m; 9 Ob …