Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß der Antrag, die Kindesmutter Maria B***** zur Zahlung von Sonderunterhaltsleistungen von 53.308 S für den mj. Bernhard M***** wegen angelaufener Begräbniskosten zu verpflichten, zurückgewiese…
Text Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Beschluß des Bezirksgerichts G***** vom 23. März 1993, C 106/92s-12, einvernehmlich geschieden. Die Eltern - beide von Beruf Volksschullehrer - hatten fünf eheliche Kinder. Drei der Kinder - nämlich Joachim, geboren am *****, Zita, gebore…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung gerichtete, im Namen des Minderjährigen erhobene Revisionsrekurs ist zulässig, aber nicht berechtigt. Der Minderjährige ist am 5. 11. 1997 verstorben. Nach seinem Ableben kann ein Anspruch nicht mehr in seinem Namen, sondern nur noch in dem seiner Verlassenschaft erhob…