JudikaturJustizRS0112472

RS0112472 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2003

Der Anspruch auf Ersatz der Begräbniskosten ist im streitigen Verfahren geltend zu machen; anspruchsberechtigt ist derjenige, der die Begräbniskosten getragen hat.

Entscheidungen
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