JudikaturJustizRS0112460

RS0112460 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 2020

Die Frage, ob der Anscheinsbeweis erbracht wurde, ist nicht im Revisionsverfahren überprüfbar, weil damit in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung bekämpft wird.

Entscheidungen
17