JudikaturJustizRS0112456

RS0112456 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2018

Aus den in § 24 Abs 1 Z 2 HVertrG gebrauchten Worten "erzielen kann" ergibt sich, dass es nicht nur auf tatsächlich erzielte, sondern auch auf potentiell erzielbare Vorteile des Geschäftsherrn oder seines Rechtsnachfolgers aus den vom Handelsvertreter akquirierten oder erweiterten Geschäftsverbindungen ankommt.

Entscheidungen
11