Spruch Dem Revisionsrekurs wird stattgegeben; die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 22.050,-- (darin enthalten USt von S 3.675,--, keine Barauslagen) bestimmten Kosten des…
Text Begründung: Mit der beim Landes- als Handelsgericht Linz eingebrachten Klage begehrte die klagenden Partei als Transportversicherer zunächst die Zahlung von S 1,116.181,-- aus einem vom Subfrächter der beklagten Partei zumindest grob fahrlässig verschuldeten Transportschaden. Auf Grund ihrer Zahlu…
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: Gegen einen nach § 230a ZPO ergangenen Beschluß ist mit Ausnahme der Entscheidung über die Kosten eines allfälligen Zuständigkeitsstreites ein Rechtsmittel nicht zulässig (§ 230a zweiter Satz ZPO). Die Unanfechtbarkeit eines auf § 230a ZPO gegründeten Überweisungsbeschlusses h…