Spruch Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts richtet, als unzulässig zurückgewiesen. Im Übrigen wird der Revision nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit 439,72 EUR (darin 73,29 EUR USt) bestimmten Kosten der Revi…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ *****, auf der das „Haus Stein" steht. Den klagenden Parteien gehört die benachbarte Liegenschaft EZ *****, zu deren Gutsbestand auch das Grundstück 1132/2 zählt, je zur Hälfte. Der gemeinsame Rechtsvorgänger der Streitteil…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist, soweit sie sich gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts richtet, unzulässig, weil - wie sich aus § 519 Abs 1 ZPO ergibt - gegen eine Entscheidung im Kostenpunkt jedes weitere Rechtsmittel unzulässig ist (RZ 1995/47; MietSlg 51.745 uva). Im übrigen ist das Rechtsmittel zw…