JudikaturJustizRS0112358

RS0112358 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. August 1999

Der Anspruch des Verpflichteten auf Zuweisung eines allfälligen Meistbotsrest stellt eine Forderung dar, die Ausfluß aus dessen vormaligem Eigentumsrecht an der versteigerten Liegenschaft ist. Wenn daher beim Eigentumsrecht der Verpflichteten die Löschungsklage angemerkt war, bedeutet dies nach Ansicht des erkennenden Senates bei extensiver Wortinterpretation des § 220 Abs 4 EO, daß nach dessen äußerst möglichem Wortsinn - ... Forderungen, hinsichtlich deren ...

- auch der Anspruch des Verpflichteten auf Zuweisung eines allfälligen Meistbotrest eine Forderung im Sinne des § 220 Abs 4 EO ist, hinsichtlich derer - hier: beim Eigentumsrecht der Verpflichteten - die Löschungsklage angemerkt ist. Die Anmerkung der Löschungsklage ist sohin bei extensiver Wortinterpretation des § 220 Abs 4 EO auch unter diese Bestimmung zu subsumieren.