Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 35.514,90 (darin S 5.919,15 USt) bestimmten Kosten des Re…
Text Begründung: Die klagende Partei ist Hauptmieterin des Bestandobjektes *****, Geschäftslokal. Aufgrund eines Vertrages vom 7. 11. 1996 ist die beklagte Partei seit 1. 1. 1997 Untermieterin dieses Objekts. Mit ihrer Klage vom 25. 7. 2000 bzw aufgrund einer Klageausdehnung begehrt die Klägerin die Z…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil Rechtsprechung zu einer möglichen Hemmung der Präklusivfrist des § 26 Abs 3 MRG noch nicht besteht; er ist auch berechtigt. Damit ein Rechtsstreit nach § 41 MRG unterbrochen werden kann, muss die Entscheidung im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG präjudiziell …