JudikaturJustizRS0112329

RS0112329 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juli 2006

Die in § 27 Abs 3 MRG enthaltene Regelung, wonach die Verjährung des Anspruchs auf Rückforderung unzulässig eingehobener Mietzinse gehemmt ist, solange bei Gericht bzw bei der Gemeinde ein Verfahren über die Höhe des Mietzinses anhängig ist, ist auf die Präklusivfrist des § 16 Abs 8 MRG nicht analog anzuwenden.

Entscheidungen
8