Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 6.695,04 S (darin 1.115,84 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten deren Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt und sprach der klagenden Partei als Entgelt für die Verlegung von "Solnhofenerplatten" im Haus der Beklagten 84.690,18 S sA zu. Es hatte im Verhandlungstermin vom 16. April 1998 ein neues Prozeßvorbringen der Beklagten "als verspätet zurückge…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist unzulässig. 1. Gemäß § 186 Abs 2 ZPO ist u. a. gegen einen Beschluß nach § 179 Abs 1 ZPO ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Ein solcher Beschluß ist zufolge § 515 ZPO nur mit dem Rechtsmittel gegen die nächstfolgende anfechtbare Entscheidung "bis und spätestens gleichz…